Vermögensverwaltungsgesellschaft Diehl-Schwartz mbH, Saarlouis (Industriestraße 22, 66740 Saarlouis). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Saarbrücken HRA 10454) am 18.06.2008 wirksam geworden.
Vermögensverwaltungsgesellschaft Diehl-Schwartz mbH, Saarlouis (Industriestraße 22, 66740 Saarlouis). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.02.2008 im Wege des Formwechsels in die Vermögensverwaltung Diehl-Schwartz GmbH & Co. OHG mit Sitz in Saarbrücken umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.