Vermögensverwaltungsgesellschaft Kohn mbH, Mettlach (Buchenweg 3, 66693 Mettlach). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Saarbrücken HRA 10449) am 12.06.2008 wirksam geworden.
Vermögensverwaltungsgesellschaft Kohn mbH, Mettlach (Buchenweg 3, 66693 Mettlach). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.02.2008 im Wege des Formwechsels in die Vermögensverwaltung Kohn GmbH & Co. OHG mit Sitz in Mettlach (Amtsgericht Saarbrücken 11 AR 176/08) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vermögensverwaltungsgesellschaft Kohn mbH, Saarlouis (Buchenweg 3, 66693 Mettlach). Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Mettlach beschlossen.