HRB 6823: Vermögensverwaltungsgesellschaft des Kreises Olpe mbH, Olpe, Danziger Straße 2, 57462 Olpe. Nicht mehr Geschäftsführer: Melcher, Theodor, Finnentrop, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Klaus, Lennestadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Müller, Klaus, Lennestadt, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Becker, Gregor, Attendorn, * ‒.‒.‒‒.
Vermögensverwaltungsgesellschaft des Kreises Olpe mbH, Olpe, Danziger Straße 2, 57462 Olpe. Prokura erloschen: Siemen, Bernd, Olpe. Einzelprokura: Müller, Klaus, Lennestadt, * ‒.‒.‒‒.
Vermögensverwaltungsgesellschaft des Kreises Olpe mbH, Olpe (Danziger Str. 2, 57462 Olpe). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.11.2006 mit der VBG Vermögensverwaltungs- und Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Olpe (AG Siegen HR B 7148) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vermögensverwaltungsgesellschaft des Kreises Olpe mbH, Olpe (Danziger Str. 2, 57462 Olpe). Die Gesellschafterversammlung hat am 03.08.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital, Gesellschafter), § 6 (Geschäftsführung, Vertretung) zu ändern. Im übrigen ist der Gesellschaftsvertrag neugefaßt. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Geschäftsführer werden von der Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen. Die Gesellschafterversammlung kann auch stellvertretende Geschäftsführer bestellen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.