HRB 13563:Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (VVA) des Landkreises Altenkirchen, Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe der Übertragungsvertrages vom 09.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.12.2013 und des Kreistages des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.12.2013 ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Vermögensübertragung auf den Landkreis Altenkirchen (Körperschaft des öffentlichen Rechts) mit Sitz in Altenkirchen übertragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
57610 Altenkirchen
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Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH