HRB 727823: Vermessungsbüro Schneider GmbH, Leimen, Friedrich-Fröbel-Weg 1, 69181 Leimen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.10.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Schwetzingen. Neue Geschäftsanschrift: Eichenweg 17, 68723 Schwetzingen.
HRB 727823: Vermessungsbüro Schneider GmbH, Leimen, Friedrich-Fröbel-Weg 1, 69181 Leimen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.04.2017. Geschäftsanschrift: Friedrich-Fröbel-Weg 1, 69181 Leimen. Gegenstand: Die Bauleitplanung und Ingenieurvermessung, insbesondere Lage- und Abstandsflächenpläne, Bestandspläne und ähnliches. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schneider, Uwe Josef, Wiesloch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Schneider, Uwe Josef, Wiesloch, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Ingenieurbüro für Vermessung und Bauleitplanung Dipl.-Ing. Uwe Schneider e.K.", Leimen (Amtsgericht Mannheim HRA 707350) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 18.04.2017. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.