HRB 21599 HL: Vermietungsagentur Bünning GmbH, Bosau OT Liensfeld, Ferienpark (Aktivhus), 23774 Heiligenhafen. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend 3 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Vermietungsbüro Großenbrode GmbH (neu: Vermietungsagentur Bünning GmbH) (Amtsgericht Lübeck, HRB 1334 OL) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 21599 HL: Vermietungsagentur Bünning GmbH, Bosau OT Liensfeld, Ferienpark (Aktivhus), 23774 Heiligenhafen. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Vermietungsbüro Großenbrode GmbH (neu: Vermietungsagentur Bünning GmbH) (Amtsgericht Lübeck, HRB 1134 OL) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 21599 HL: Vermietungsagentur Bünning GmbH, Sitz vormals: Heiligenhafen, Ferienpark (Aktivhus), 23774 Heiligenhafen. Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Bosau OT Liensfeld; Prokura: 1. Beckrath, Nicola Esther, * ‒.‒.‒‒, Heiligenhafen; Einzelprokura; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2021 mit Ändrung vom 03.09.2021 ist der Sitz der Gesellschaft von Heiligenhafen nach Bosau OT Liensfeld verlegt und der Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziff. 2 (Sitz) geändert worden.
HRB 21599 HL: Vermietungsagentur Bünning GmbH, Heiligenhafen, Ferienpark (Aktivhus), 23774 Heiligenhafen. Geschäftsanschrift: Ferienpark (Aktivhus), 23774 Heiligenhafen; Gegenstand: Die Vermietung von fremden Wohnungen bzw. Ferienwohnungen und von damit zusammenhängenden Vermittlungsgeschäften mit Ausnahme solcher, zu deren Durchführung eine Genehmigung nach § 34c GewO erforderlich ist; Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Bünning, Johannes, * ‒.‒.‒‒, Heiligenhafen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der Vermietungsagentur Bünning GmbH (neu: Grundstückgesellschaft Bünning mbh, Amtsgericht Lübeck, HRB 6747 HL) auf Grund des Spaltungsplans vom 01.07.2021 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.