HRB 8215: Vermietungsgesellschaft "Am Speicher" mbH, Großenhain, Am Speicher 102, 01558 Großenhain. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 8215: Vermietungsgesellschaft "Am Speicher" mbH, Großenhain, Am Speicher 102, 01558 Großenhain. Mehrere Liquidatoren vertreten die Gesellschaft gemeinsam. geändert, nunmehr: Liquidator: Beitler, Christine, Thiendorf OT Ponickau, * ‒.‒.‒‒, Einzelvertretungsbefugt, sofern kein weiterer Liquidator bestellt ist. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Möbelspeicher Vermietungsgesellschaft mbH, Großenhain, Am Speicher 102, 01558 Großenhain. Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2011 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Vermietungsgesellschaft "Am Speicher" mbH.
"MÖBELSPEICHER" Einrichtungsmarkt GmbH, Großenhain, Am Speicher 102, 01558 Großenhain.Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital) und 14 (Bekanntmachungen) und die Streichung des § 15 (Gründungskosten) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Möbelspeicher Vermietungsgesellschaft mbH. Geschäftsanschrift: Am Speicher 102, 01558 Großenhain. Neuer Gegenstand: Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Gebäuden und Grundstücken.
"MÖBELSPEICHER" Einrichtungsmarkt GmbH, Großenhain (Am Speicher 102, 01558 Großenhain). Geschäftsführer: Kaiser, Joachim, Fachökonom f. Betriebswirtschaft, Bauda. Die Firma MÖBELSPEICHER Einrichtungsmarkt Betreibergesellschaft mbH mit dem Sitz in Großenhain (Amtsgericht Dresden HRB 21538) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2007 und aufgrund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2007 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.