Versicherungs- und Immobilienvermittlungs-GmbH der Raiffeisen-Volksbank Miltenberg, Miltenberg, Berliner Platz 1, 63897 Miltenberg.Die Verschmelzung wurde am 22.07.2010 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Aschaffenburg GnR 33).
Versicherungs- und Immobilienvermittlungs-GmbH der Raiffeisen-Volksbank Miltenberg, Miltenberg, Berliner Platz 1, 63897 Miltenberg.Geschäftsanschrift: Berliner Platz 1, 63897 Miltenberg. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2010 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.05.2010 und des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 29.06.2010 mit der Raiffeisen-Volksbank Miltenberg eG mit dem Sitz in Miltenberg (Amtsgericht Aschaffenburg GnR 33) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Versicherungs- und Immobilienvermittlungs-GmbH der Raiffeisen-Volksbank Miltenberg, Miltenberg (Berliner Platz 1, 63897 Miltenberg). Die Raiffeisen-Versicherungs- und Immobilien-Service GmbH Kleinwallstadt-Sulzbach mit dem Sitz in Kleinwallstadt (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 2740) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Versicherungs- und Immobilienvermittlungs-GmbH der Raiffeisen-Volksbank Miltenberg, Miltenberg (Luitpoldstr. 1, 63897 Miltenberg). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Maresch, Ralf, Bankdirektor, Großheubach. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Blättner, Hans-Martin, Amorbach, * ‒.‒.‒‒.