Versicherungsbüro Frank Keller e.K., Barbelroth (Schützenstraße 1, 76889 Barbelroth). Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.07.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.07.2006 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlungausgegliedert und als Gesamtheit auf die Keller Versicherungsbüro GmbH & Co. KG mit Sitz in Barbelroth (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRA 30039) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
76889 Barbelroth
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Branche: 0 keine Angabe
Amtsgericht: Landau
Rechtsform: eK