HRB 199825 B: Versicherungsbüro Weiss GmbH, Berlin, Kirchweg 44, 14129 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Kirchweg 44, 14129 Berlin; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Weiss, Ilan
HRB 199825 B: Firma / Name vormals: Versicherungsbüro I. Weiss GmbH, Berlin, Haubachstraße 30, 10585 Berlin. Firma: Versicherungsbüro Weiss GmbH; Geschäftsführer: 2. Weiss, Daniel, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.10.2018 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst , geändert ist insbesondere die Bestimmung zur Firma.
HRB 199825 B: Versicherungsbüro I. Weiss GmbH, Berlin, Haubachstraße 30, 10585 Berlin. Firma: Versicherungsbüro I. Weiss GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Haubachstraße 30, 10585 Berlin; Gegenstand: Tätigkeit als Versicherungsmakler; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Weiss, Ilan, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.08.2018; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Versicherungsbüro I. Weiss e.K. vom Inhaber Ilan Weiss geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 53115) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 01.08.2018 . Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.