Versicherungsdienst Raiffeisen Feldkirchen b.M. GmbH, Feldkirchen, Landkreis München (Münchner Str. 5, 85622 Feldkirchen). Die Verschmelzung wurde am 01.09.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München GnR 406).
Versicherungsdienst Raiffeisen Feldkirchen b.M. GmbH, Feldkirchen, Landkreis München (Riemer Str. 336, 81829 Feldkirchen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.05.2005 und Beschluss der Vertreterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 09.06.2005 mit der VR Bank München Land eG mit dem Sitz in Oberhaching (Amtsgericht München GnR 406) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.