Versicherungsservice Blank GmbH, Roth, (Waldstraße 24, 91154 Roth).Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
Versicherungsservice Blank GmbH, Roth (Waldstraße 24, 91154 Roth). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Liquidator: Schmuck-Blank, Hannalore, Roth, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Versicherungsservice Blank GmbH, Roth (Waldstr. 24, 91154 Roth). Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2006 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR auf 26000,00 EUR und die Änderung der §§ 5 (Stammkapital), 6 (Geschäftsführer)), 7 (Gesellschafterversammlung und Gesellschafterbeschluß), 13 (Einziehung), 14 (Abfindung) und 15 (Allgemeine Vorschriften). der Satzung beschlossen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Blank, Hans-Peter, Versicherungskaufmann, Roth. Bestellt: Geschäftsführer: Schmuck-Blank, Hannelore, geb. Schmuck, Roth, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Versicherungsservice Blank GmbH, Roth (Waldstr. 24, 91154 Roth). Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2004 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Gegenstand sind nun die Vermittlung von Versicherungsverträgen aller Art;die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen- den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, soweit die Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG erfüllt sind, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für die gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden sowie den Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft;ausgenommen sind Tätigkeiten, für die eine Erlaubnis nach dem KWG erforderlich ist.