Versicherungsvermittlung der Straßenverkehrsgenossenschaft Pfalz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kaiserslautern, Burgstr. 40, 67659 Kaiserslautern. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Autohof-Ludwigshafen am Rhein Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( Amtsgericht Ludwigshafen HRB 1122) am 23.12.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Versicherungsvermittlung der Straßenverkehrsgenossenschaft Pfalz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kaiserslautern, Burgstr. 40, 67659 Kaiserslautern.Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.06.2010 ist das Stammkapital von DEM 50.000,00 auf Euro 25.564,59 umgestellt. Neues Stammkapital: 25.564,59 EUR. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.06.2010 mit der Autohof-Ludwigshafen am Rehin Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen, HRB 1122) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.