Versicherungsvermittlungs- und Dienstleistungs-GmbH der Raiffeisenbank im Naabtal eG, Nabburg (Georgenstr. 34, 92507 Nabburg). Die Verschmelzung wurde am 05.09.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Amberg GnR 43).
Versicherungsvermittlungs- und Dienstleistungs-GmbH der Raiffeisenbank im Naabtal eG, Nabburg (Georgenstr. 34, 92507 Nabburg).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2005 sowie der Beschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung der RB Immobilien und Versicherungsvermittlungs GmbH mit dem Sitz in Oberviechtach je vom selben Tag sowie Beschluss der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 28.06.2005 mit der Raiffeisenbank im Naabtal eG mit dem Sitz in Nabburg (Amtsgericht Amberg GnR 43) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Genossenschaftsregister der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.