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Versorgungs- und Beherbergungs GmbH Sassnitz, Sassnitz (HRB 4590)

Firmendaten

Anschrift
Mukraner Str. 5
18546 Sassnitz
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.mobile-kuechenfee.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 4590
Amtsgericht: Stralsund
Rechtsform: GmbH
Keywords
Volkssolidarität Sozialstation Seniorenurlaub Seniorenresidenzen Rügen Ostsee Mobile Küchenfee Mittagstisch Kitas Kindertagesstätten Kinderhort Kinderbetreuung Essen Rädern Catering Betreutes Wohnen
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Versorgungs- und Beherbergungs GmbH Sassnitz aus Sassnitz ist im Handelsregister Stralsund unter der Nummer HRB 4590 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Versorgungs- und Beherbergungs GmbH Sassnitz ihren Standort nicht geändert. Die Versorgungs- und Beherbergungs GmbH Sassnitz weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 12.12.2008
Berichtigung

Versorgungs- und Beherbergungs GmbH Sassnitz, Sassnitz, (Mukraner Straße 5, 18546 Sassnitz).Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Eintragung lfd. Nr. 2 Spalte 6 übernehmender Rechtsträger Eintragung vom 17.9.2008 berichtigt in: Volkssolidarität Dienstleistungs GmbH mit Sitz in Sassnitz (Amtsgericht Stralsund HRB 5580).

Calendar 10.10.2008
Veränderung

Versorgungs- und Beherbergungs GmbH Sassnitz, Sassnitz (Mukraner Straße 5, 18546 Sassnitz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.08.2008 mit der Volkssolidarität Dienstleistungs GmbH mit Sitz in Sassnitz (Amtsgericht Stralsund HRB 4590) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der am gleichen Tage - 16.9.08 - erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.