HRB 724684: Verte GmbH, Freiburg im Breisgau, Friedrichstraße 45, 79098 Freiburg im Breisgau. Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der Einzelkauffrau Dr. Vékony, Ildikó, Umkirch, * ‒.‒.‒‒, als Inhaberin der Firma "inlingua Business Academy Freiburg e.Kfr.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706271), um 10.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. 50.000,00 EUR. Die Einzelkauffrau Dr. Vékony, Ildikó, Umkirch, * ‒.‒.‒‒, hat als Inhaberin der Firma "inlingua Business Academy Freiburg e.Kfr.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706271), das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.04.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom 14.04.2021 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 724684: Verte GmbH, Freiburg im Breisgau, Friedrichstraße 45, 79098 Freiburg im Breisgau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.04.2021. Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 45, 79098 Freiburg im Breisgau. Gegenstand: Der gemeinschaftliche gewerbsmäßige Betrieb eines Bildungsträgers, Beratungsunternehmens und Auditorentätigkeiten. Stammkapital: 40.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsberechtigung kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführerin: Dr. Vékony, Ildikó, Umkirch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Dr. Vékony, Ildikó, Umkirch, * ‒.‒.‒‒ als Inhaberin der Firma "Verte Akademie der Wirtschaft e.Kfr.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706238) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 14.04.2021. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.