8 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Ljubas, Mario, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
Hermans, Timo, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
12.11.2024
Krimmel
b)
Fall 8 |
7 |
c)
gemäß § 34 f Abs. 1 GewO die Beratung
von Unternehmen, insbesondere die
Beratung für die Asset Management
Branche mit Schwerpunkt auf die
Finanzanlagenvermittlung, den Abschluss
oder die Gelegenheit zum Abschluss von
Verträgen über den Erwerb von Anteilen
oder Aktien an inländischen geschlossenen
Investmentvermögen, geschlossenen EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
geschlossenen Investmentvermögen, die
nach dem Kapitalanlagengesetzbuch
vertrieben werden dürfen. Die Gesellschaft
betreibt keine erlaubnispflichtigen
Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz
oder dem
Zahlungsdiensteaufssichtsgesetz. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens)
beschlossen. |
a)
09.08.2024
Krimmel
b)
Fall 7 |
6 |
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b)
Geändert, nun:
Geschäftsführer:
Haas, Oliver, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Onyango, Daniel, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.05.2023
Kraus
b)
Fall 6 |
5 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Haas, Oliver, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
26.04.2023
Kraus
b)
Fall 5 |
4 |
c)
die kollektive Vermögensverwaltung von
Spezial-AIF als registrierte AIF-
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen
von § 44 KAGB i.V.m. § 2 Abs. 4 KAGB
ausschließlich zur erlaubnisfreien
Verwaltung von geschlossenen Spezial-
AIF. Dies beinhaltet auch das Halten und
Verwalten von Beteiligungen an
Unternehmen, wenn der Geschäftszweck
des Unternehmens im Wesentlichen auf
Geschäfte ausgerichtet ist, welche die
Gesellschaft selbst betreiben darf (z.B.
Übernahme der Stellung eines persönlich
haftenden Gesellschafters eines
verwalteten Spezial-AIF) und bei denen die
Haftung der Gesellschaft aufgrund der
Rechtsform des Beteiligungsunternehmens
beschränkt ist, und die Übernahme von
Leitungs- und Verwaltungsaufgaben sowie
die Erbringung von
Organisationsleistungen.
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und
Hilfsgeschäfte betreiben, die ihr notwendig
oder sinnvoll erscheinen, um den
Gesellschaftszweck zu erreichen.
Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen nach § 20 Abs. 3
KAGB werden nicht erbracht. Die
Gesellschaft betreibt keine
erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem
Kreditwesengesetz, dem
Zahlungsdiensteaufssichtsgesetz und/oder
nach der Gewerbeordnung. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens)
beschlossen. |
a)
03.01.2023
Kraus
b)
Fall 4 |