Vertretervereinigung der Allianz Versicherungs-AG, Zweigniederlassung für Norddeutschland e.V., Hamburg (Tarpenbekstr. 93g, 20251 Hamburg). Der Verein hat im Wege der Ausgliederung Teile des Vermögens vom Verein "Vertretervereinigung Frankfurter Allianz e.V." mit dem Sitz in Frankfurt/Main (AG Frankfurt/Main, VR 4279) gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 20.10.2006 sowie Zustimmungsbeschlüsse seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 16.11.2006 und der außerordentlichen Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 29.06.2006 übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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