Verwaltung Cleanaway Ost GmbH, Rostock (Tannenweg 25, 18059 Rostock). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 16.04.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Verwaltung Cleanaway Ost GmbH, Rostock (Tannenweg 25, 18059 Rostock). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.12.2007 mit der SULO Regionalholding GmbH & Co.KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 85912) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.