VR 3861: Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Ostwestfalen-Lippe e.V., Bielefeld (Azaleenstr. 22, 33649 Bielefeld). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH am 12.11.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VR 3861: Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Ostwestfalen-Lippe e.V., Bielefeld (Azaleenstr. 22, 33649 Bielefeld). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 15.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.06.2015 mit der IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRB 35937) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.