Verwaltungsgesellschaft BOLLMOOR Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, (Kösterbergstraße 56, 22587 Hamburg).
Verwaltungsgesellschaft BOLLMOOR Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, (Kösterbergstraße 56, 22587 Hamburg).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.09.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.09.2009 mit der Max Warburg Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 42367) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Max Warburg Beteiligungsgesellschaft mbH am 15.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.