Verwaltungsgesellschaft FAIST Liegenschaften mbH, Krumbach, (Michael-Faist-Str. 11-16, 86381 Krumbach).Die Verschmelzung wurde am 04.08.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Mainz HRB 12207).
Verwaltungsgesellschaft FAIST Liegenschaften mbH, Krumbach (Michael-Faist-Str. 11-16, 86381 Krumbach). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der AKsys GmbH mit dem Sitz in Worms (Amtsgericht Mainz HRB 12207) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Verwaltungsgesellschaft FAIST Liegenschaften mbH, Krumbach (Michael-Faist-Str. 11-16, 86381 Krumbach). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Taaffe, Paul, Bad Vilbel, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Kleinschmitt, Martin, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
Verwaltungsgesellschaft FAIST Liegenschaften mbH, Krumbach (Michael-Faist-Str. 11-16, 86381 Krumbach). Bestellt: Geschäftsführer: Taaffe, Paul, Bad Vilbel, * ‒.‒.‒‒.
Verwaltungsgesellschaft FAIST Liegenschaften mbH, Krumbach (Michael-Faist-Str. 11-16, 86381 Krumbach). Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2005 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 367,65 EUR auf 29.000,00 EUR und die Änderung der §§ 6 (Bekanntmachungen), 7 (Stammkapital) und 11 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.
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