Verwaltungsgesellschaft Max Bahr Holzhandlung mbH, Oststeinbek(Willinghusener Weg 3, 22113 Oststeinbek). Die Verschmelzung ist mit der am 25.07.2007 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Lübeck, HRA 2108 RE) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Verwaltungsgesellschaft Max Bahr Holzhandlung mbH, Oststeinbek(Willinghusener Weg 3, 22113 Oststeinbek). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Moor Park MB OHG & Co. MB RE KG, vormals firmierend als Grundstücksgesellschaft Max Bahr Holzhandlung GmbH & Co. KG, mit dem Sitz in Oststeinbek ( Amtsgericht Lübeck, HRA 2108 RE ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Verwaltungsgesellschaft Max Bahr Holzhandlung mbH, Oststeinbek. Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsführer: Nielen, Sebastiaan, * ‒.‒.‒‒, Frankfurt am Main; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Verwaltungsgesellschaft Max Bahr Holzhandlung mbH, Oststeinbek. Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Graw, Stefan; Geschäftsführer: 2. Nielen, Sebastian, * ‒.‒.‒‒, Frankfurt am Main; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.