Verwaltungsgesellschaft Otto Hildebrandt mbH, Hamburg, Am Abtswald 60, 65366 Geisenheim.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.04.2010 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Hildebrandt, Otto, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
65366 Geisenheim
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Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH