HRB 3492 FL: Verwaltungsgesellschaft Otto Hinz mbH, Flensburg, Fruerlunder Str. 78, 24943 Flensburg. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 3492 FL: Verwaltungsgesellschaft Otto Hinz mbH, Flensburg, Fruerlunder Str. 78, 24943 Flensburg. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Änderung zu Nr. 1: nunmehr; Liquidator: Hinz, Otto, * ‒.‒.‒‒, Flensburg, Ingenieur für Gartenbau; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.10.2016 ist die Gesellschaft mit Wirkung zum 31.10.2016 aufgelöst.
HRB 3492 FL: Verwaltungsgesellschaft Otto Hinz mbH, Flensburg, Fruerlunder Str. 78, 24943 Flensburg. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.11.2016 ist der Gesellschaftsvertrag in § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) geändert worden.
Verwaltungsgesellschaft Otto Hinz mbH, Flensburg, Fruerlunder Str. 78, 24943 Flensburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Otto Hinz GmbH & Co. KG. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2010 sind die Firma und der Gegenstand unter entsprechender Änderung von § 1 (Firma, Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert worden. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Grundstückverwaltungsgesellschaft Otto Hinz GmbH mit Sitz in Flensburg, eingetragen bei dem Amtsgericht Flensburg HRB 680 FL durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..