HRB 38018: Verzahntechnik Dr.-Ing. D. Wiener GmbH, Hückeswagen, Peterstr. 45, 42499 Hückeswagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Prinz, Eike Michael, Wermelskirchen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Becker, Sascha, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 38018: Verzahntechnik Dr.-Ing. D. Wiener GmbH, Hückeswagen, Peterstr. 45, 42499 Hückeswagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hackländer, Klaus. Bestellt als Geschäftsführer: Bodewig, Claudia, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 38018: Verzahntechnik Dr.-Ing. D. Wiener GmbH, Hückeswagen, Peterstr. 45, 42499 Hückeswagen. Der mit der Klingelnberg Söhne GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Hückeswagen (Amtsgericht Köln, HRA 16581) am 20.08.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 15.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2014 hat der Änderung zugestimmt.
Verzahntechnik Dr.-Ing. D. Wiener GmbH, Hückeswagen, Peterstr. 45, 42499 Hückeswagen. Die Gesellschafterversammlung vom 06.10.2011 hat beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 1.027.696,68 um EUR 303,32 auf EUR 1.028.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. 1.028.000,00 EUR.
Verzahntechnik Dr.-Ing. D. Wiener GmbH, Hückeswagen, (Peterstr. 45, 42499 Hückeswagen).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen jeweils vom 13.08.2009 mit der TFR GmbH Technolgie-Fabrik Remscheid mit Sitz in Remscheid (AG Wuppertal HRB 11496) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.