HRA 9554:Vey DesignStein GmbH & Co. KG, Bad Neustadt, Liebenthaler Straße 3, 97616 Bad Neustadt.Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 23.07.2014 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2014 und Ausgliederungserklärung des Inhabers der übertragenden Gesellschaft vom 23.07.2014 das Vermögen von der Bernhard Vey e.K. mit dem Sitz in Bad Neustadt (Amtsgericht Schweinfurt HRA 9553) übernommen (mit Ausnahme der im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag ausdrücklich von der Ausgliederung ausgenommenen Vermögensgegenstände). Die Ausgliederung wird wirksam mit der heutigen Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
97616 Bad Neustadt
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E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.designstein.de
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Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Schweinfurt
Rechtsform: GmbH & Co. KG