HRB 17204: VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA, Bochum, Castroper Straße 145, 44791 Bochum. Berichtigung von Amts wegen: Gegenstand des Unternehmens ist die Fortführung und die Weiterentwicklung des bisherigen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes des VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft e.V. mit dem Sitz in Bochum, insbesondere das Betreiben des Fußballsports einschließlich des Profi-Fußballs unter der Bezeichnung VfL Bochum oder hieraus abgeleiteter Kürzel (z.B. VfL) und die Verwertung bzw. Nutzung aller zur Verfügung stehenden, mit dem Betrieb zusammenhängenden gegenwärtigen und zukünftigen Rechte. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.04.2018 wirksam geworden.
HRB 17204: VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA, Bochum, Castroper Straße 145, 44791 Bochum. Kommanditgesellschaft auf Aktien. Satzung vom 28.12.2017. Geschäftsanschrift: Castroper Straße 145, 44791 Bochum. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Fortführung und die Weiterentwicklung des bisherigen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes des VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft e.V. mit dem sitz in bochum, insbesondere das Betreiben des Fußballsports einschließlich des Profi-Fußballs unter der Bezeichnung VfL Bochum oder hieraus abgeleiteter Kürzel (z.B. VfL) und die Verwertung bzw. Nutzung aller zur Verfügung stehenden, mit dem Betrieb zusammenhängenden gegenwärtigen und zukünftigen Rechte. Grundkapital: 2.500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Bochum (Amtsgericht Bochum HRB 17009), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen des Vereins für Leibesübungen Bochum 1848 Fußballgemeinschaft e.V. mit Sitz in Bochum (AG Bochum, VR 1048 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.12.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.10.2017. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.