Viani Northeim Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Northeim (Göttinger Straße 30, 37154 Northeim). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Göttingen, HRA 200680) am 22.06.2011 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. A
Viani Northeim Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Northeim (Göttinger Straße 30, 37154 Northeim). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.04.2011 und der Zustimmung der Anteilsinhaberin vom 20.05.2011 im Wege des Formwechsels in die Viani Northeim GmbH & Co.KG mit Sitz in Northeim umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worde ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.