"Video Optik G. Brähler GmbH", Walluf (Erikaweg 19, 65396 Walluf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Video Optik Brähler e.K. (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 8786) am 07.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
"Video Optik G. Brähler GmbH", Walluf (Erikaweg 19, 65396 Walluf). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.04.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafters Günter Brähler übertragen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Video Optik Brähler e.K." mit Niederlassung in Walluf weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.