Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Holst-Gydesen, Claus, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Brettschneider, Markus, Attendorn, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
10.09.2024
Scheerer-Frenking |
13 |
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Prokura erloschen:
Fiefhaus, Andreas Hermann, Attendorn,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
20.09.2022
Solms |
HRB 9703: Viega CE International GmbH, Attendorn, Viega Platz 1, 57439 Attendorn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Grundke, Patrick, Solingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9703: Viega CE International GmbH, Attendorn, Viega Platz 1, 57439 Attendorn. Prokura erloschen: Wachholz, Axel, Dortmund, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9703: Viega CE International GmbH, Attendorn, Viega Platz 1, 57439 Attendorn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25. April 2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25. April 2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25. April 2017 Teile des Vermögens der Viega EMEAPA International GmbH mit Sitz in Attendorn (AG Siegen, HRB 7309) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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