Vierhaus GmbH, Borken (Mühlenstraße 17, 46325 Borken). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Mode Vierhaus, Inhaber Engelbert Vierhaus e.K. am 06.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Vierhaus GmbH, Borken (Mühlenstraße 17, 46325 Borken). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.07.2008 mit der Mode Vierhaus, Inhaber Engelbert Vierhaus e.K. mit Sitz in Borken (AR 517/2008) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.