6 |
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
(2) Zweck der Gesellschaft ist
a) unmittelbar die gemeinnützige Förderung
der Berufsbildung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7
AO sowie die mildtätige Unterstützung von
hilfsbedürftigen Personen im Sinne von §
53 AO;
b) die Förderung der
Wohngemeinnützigkeit gemäß § 52 Abs. 2
Nr. 27 AO;
c) die Beschaffung von Mitteln für die
Verwirklichung der steuerbegünstigten
Zwecke einer anderen Körperschaft oder
für die Verwirklichung steuerbegünstigter
Zwecke durch eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts, soweit damit der
vorstehend unter Buchstabe a) und
b) genannte Zweck gefördert wird.
(3) Der Gesellschaftszweck wird
verwirklicht
a) im Bereich der Berufsbildung
insbesondere durch die Mitwirkung bei der
Sanierung und Bewirtschaftung von
gesellschaftseigenen und fremden
Immobilien zum Zwecke der
arbeitstherapeutischen Beschäftigung,
Qualifizierung, berufs- und
sozialpädagogischen Betreuung sowie
sozialen Stabilisierung und
Wiedereingliederung von arbeitslosen
Menschen und ihren Familien, die aufgrund
sozialer Schwierigkeiten, mangelnder
Bildung, ihres Geschlechts, ihrer
Nationalität, ihres Alters oder anderer
Benachteiligungen keinen Zugang zum
allgemeinen Arbeitsmarkt haben;
b) durch die verbilligte Überlassung von
Wohnraum an im Sinne von § 53 AO
hilfsbedürftigen Personen unter Einhaltung
der zulässigen Höchstsätze und Vorgaben
des § 52 Abs. 2 Nr. 27 AO.
(4) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne
des § 57 Abs. 1 Satz 2 der
Abgabenordnung bedienen.
(5) Der Zweck der Gesellschaft wird auch
durch planmäßiges Zusammenwirken i.S.d.
§ 57 Abs. 3 AO verwirklicht. Das
Zusammenwirken besteht in der
Übernahme des Rechnungswesens, der
Überlassung von Personal und/oder ggf.
Sachmitteln durch den
Kooperationspartner. Der
Kooperationspartner erfüllt die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO. Die
Firmierung des Kooperationspartners ergibt
sich aus einem Schriftstück, dass der
Finanzverwaltung nach jeder Änderung
unter Beifügung des
Freistellungsbescheides des
Kooperationspartners zugeleitet wird.
(6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch sonst keine
sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der
Körperschaft erhalten. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.01.2025 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und
Aufgaben der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
21.01.2025
Cakici |
5 |
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
(2) Zweck der Gesellschaft ist
a) unmittelbar die gemeinnützige Förderung
der Berufsbildung sowie die mildtätige
Unterstützung von hilfsbedürftigen
Personen;
b) die Beschaffung von Mitteln für die
Verwirklichung der steuerbegünstigten
Zwecke einer anderen Körperschaft oder
für die Verwirklichung steuerbegünstigter
Zwecke durch eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts, soweit damit der
vorstehend unter Buchstabe a) genannte
Zweck gefördert wird.
(3) Der Gesellschaftszweck wird
verwirklicht
a) im Bereich der Berufsbildung
insbesondere durch die Mitwirkung bei der
Sanierung und Bewirtschaftung von
gesellschaftseigenen und fremden
Immobilien zum Zwecke der
arbeitstherapeutischen Beschäftigung,
Qualifizierung, berufs- und
sozialpädagogischen Betreuung sowie
sozialen Stabilisierung und
Wiedereingliederung von arbeitslosen
Menschen und ihren Familien, die aufgrund
sozialer Schwierigkeiten, mangelnder
Bildung,
ihres Geschlechts, ihrer Nationalität, ihres
Alters oder anderer Benachteiligungen
keinen Zugang zum allgemeinen
Arbeitsmarkt haben;
b) im Bereich der mildtätigen Unterstützung
von hilfsbedürftigen Personen
insbesondere durch die Beschaffung und
Zurverfügungstellung von
gesellschaftseigenen sowie fremden
Wohnraum nebst der sozialen Betreuung
dieser Bewohner (bspw. durch die
Einrichtung von Kinderbetreuungs- oder
Beratungsstellen), die sich aufgrund
sozialer Probleme in einer schwierigen
Lebenssituation befinden und in
besonderem Maße unter Wohnraumnot
leiden oder von dieser bedroht sind. Zu
diesem Personenkreis zählen vorwiegend,
aber nicht ausschließlich, kinderreiche
Familien, Alleinerziehende, Jugendliche,
Studenten und ältere Menschen,
Behinderte, Arbeitslose, Obdachlose,
Flüchtlinge und Asylbewerber sowie Aus-
und Übersiedler.
(4) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne
des § 57 Abs. 1 Satz 2 derAbgabenordnung
bedienen.
(5) Der Zweck der Gesellschaft wird auch
durch planmäßiges Zusammenwirken i.S.d.
§ 57 Abs. 3 AO verwirklicht. Das
Zusammenwirken besteht in der
Übernahme des Rechnungswesens, der
Überlassung von Personal und/oder ggf.
Sachmitteln durch den
Kooperationspartner. Der
Kooperationspartner erfüllt die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO. Die
Firmierung des Kooperationspartners ergibt
sich aus einem Schriftstück, dass der
Finanzverwaltung nach jeder Änderung
unter Beifügung des
Freistellungsbescheides des
Kooperationspartners zugeleitet wird.
(6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. DieGesellschafterdürfen keine
Gewinnanteile und auch sonst keine
sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der
Körperschaft erhalten. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und
Aufgaben der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
24.06.2024
Cakici |
4 |
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b)
Vertretungsbefugnis geändert, weiterhin
Geschäftsführer:
Koch, Andreas, Dortmund, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Bremer, Jan-Christopher, Dortmund,
* ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Kainka, Leonie, Dortmund, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
20.06.2024
Lipperheide |
3 |
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75.000,00
EUR |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 09.04.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital)
und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00
EUR um 50.000,00 EUR auf nunmehr 75.000,00 EUR
beschlossen. |
a)
24.04.2024
Cakici |
2 |
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Prokura erloschen:
Stober, Michael, Dortmund, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
03.02.2023
Lipperheide |