Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
|
|
|
|
b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2023
sowie der Zustimmungsbeschlüsse der
Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger
vom selben Tag mit der MS "SANTA-B Klasse" mbH mit Sitz
in Hamburg (AG Hamburg, HRB 95708) und der
Einundvierzigste Oceanus Schiffahrts-UG
(haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB
131890) verschmolzen. |
a)
04.08.2023
Simon-Wiehl
b)
Fall 12 |
HRB 128029: Vierunddreißigste Oceanus Schiffahrts-GmbH, Hamburg, Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Verwaltung Beteiligungsgesellschaft CPO Nordamerika-Schiffe mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 88878) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 128029: Vierunddreißigste Oceanus Schiffahrts-GmbH, Hamburg, Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Baron von der Recke, Andreas, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Offen, Claus-Peter, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Offen, Claus Oliver, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 128029: Vierunddreißigste Oceanus Schiffahrts-GmbH, Hamburg, Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der a) Verwaltung "CPO Philadelphia" UG (haftungsbeschränkt), Hamburg (AG Hamburg HRB 137514) und der b) Sechzehnte Oceanus Schiffahrts-GmbH, Hamburg (AG Hamburg 128494) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 128029: Vierunddreißigste Oceanus Schiffahrts-GmbH, Hamburg, Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Verwaltung "CPO Charleston" UG (haftungsbeschränkt), Hamburg (AG Hamburg HRB 137513) und der Verwaltung "CPO Jacksonville" UG (haftungsbeschränkt), Hamburg (AG Hamburg HRB 137516) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen