HRB 18065: Viktor Banton GmbH, Wallerfangen, Lothringer Str. 78, 66798 Wallerfangen. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz), 19 (Allgemeine Vorschriften) und mit ihr die Sitzverlegung nach Saarlouis beschlossen. Nach Änderung der konkreten Vertretungsregelung, nun: Geschäftsführer: Banton, Jörg, Wallerfangen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Neuer Sitz: Saarlouis. Geschäftsanschrift: Goethestraße 5, 66740 Saarlouis.
Viktor Banton GmbH, Wallerfangen, Lothringer Str. 78, 66798 Wallerfangen.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.09.2009 wirksam geworden.
Viktor Banton GmbH, Wallerfangen, Lothringer Str. 78, 66798 Wallerfangen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2009. Geschäftsanschrift: Lothringer Str. 78, 66798 Wallerfangen. Gegenstand: Malerbetrieb. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Banton, Jörg, Wallerfangen, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Banton, Viktor, Wallerfangen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Banton, Viktor, Wallerfangen, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Viktor Banton Malerbetrieb e.K. in Wallerfangen (AG Saarbrücken HRA 10683) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.08.2009. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.