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Viktoria Rebensburg gUG (haftungsbeschränkt), Kreuth (HRB 296160)

Firmendaten

Anschrift
Hirschbergweg 1
83708 Kreuth
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2024
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: a: 1,00 EUR - 24.999,99 EUR
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 296160
Amtsgericht: München
Rechtsform: gUG (haftungsbeschränkt)
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Viktoria Rebensburg gUG (haftungsbeschränkt) aus Kreuth ist im Handelsregister München unter der Nummer HRB 296160 verzeichnet. Nach der Gründung am 02.08.2024 hat die Viktoria Rebensburg gUG (haftungsbeschränkt) ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sports und der Jugendhilfe sowie der Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder die als bedürftig im Sinne des § 53 Nr. 2 Abgabenordnung gelten. Die Gesellschaft hat es sich dabei auch zur Aufgabe gemacht, den Nutzen sportlicher Betätigungen als Instrument zur Bewältigung sozialer Probleme erkennbar zu machen und zu fördern. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sports und der Jugendhilfe sowie der Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder die als bedürftig im Sinne des § 53 Nr. 2 Abgabenordnung gelten. Die Gesellschaft hat es sich dabei auch zur Aufgabe gemacht, den Nutzen sportlicher Betätigungen als Instrument zur Bewältigung sozialer Probleme erkennbar zu machen und zu fördern. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht: Die Förderung der Jugendhilfe und des Sports wird vornehmlich verwirklicht durch die Organisation und Durchführung von nicht kommerziellen Sport-, Freizeit- und Erholungsveranstaltungen und altersgerechten kulturellen und insbesondere sportlichen Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, beispielsweise für solche Kinder und Jugendliche, denen aufgrund des sozialen Hintergrunds die nötigen eigenen finanziellen Mittel fehlen. Eingeschlossen ist auch die (anteilige) Ubernahme von Reise- und Unterbringungskosten von Kinder und Jugendlichen sowie Personalkosten für Betreuer und Pfleger anlässlich von Freizeit- und Erholungsveranstaltungen. Bei der Durchführung der oben genannten Veranstaltungen und Maßnahmen soll das Medium "Sport als Mittel bei der Hilfe zur Bewältigung sozialer Probleme" besondere Berücksichtigung finden. Die Gewährung von Beihilfen zur Organisation und Durchführung des Trainingsbetriebes und zur Wettkampfvorbereitung. Die Gewährung von Beihilfen für die Beschaffung von Sportgeräten. Die Gewährung von Beihilfen für Maßnahmen, die zur Durchführung von sportmedizinischen Untersuchungen erforderlich sind. Die Abhaltung von Vorträgen und Veranstaltungen (inkl Zurverfügungstellung von Informationsmaterial). Die Einrichtung und Erhaltung einer Website und/oder sonstiger elektronischer Medien. Mittelzuwendung an spendenbegünstigte Einrichtungen zur unmittelbaren Förderung eines von der Stiftung verfolgten Zwecks; Entgeltliche Leistungserbringung ohne Gewinnerzielungsabsicht gegenüber anderen gemäß § 52 AO begünstigten Körperschaften zur Verwirklichung eines von der Stiftung verfolgten Zweckes. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 1.000,00 EUR. Die Viktoria Rebensburg gUG (haftungsbeschränkt) weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 23.10.2024)

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Registermeldungen 1

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1 a)
Viktoria Rebensburg gUG
(haftungsbeschränkt)
b)
Kreuth, Landkreis Miesbach
Geschäftsanschrift:
Hirschbergweg 1, 83708 Kreuth
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
des Sports und der Jugendhilfe sowie der
Unterstützung von Personen, die infolge
ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind oder die als bedürftig im
Sinne des § 53 Nr. 2 Abgabenordnung
gelten. Die Gesellschaft hat es sich dabei
auch zur Aufgabe gemacht, den Nutzen
sportlicher Betätigungen als Instrument zur
Bewältigung sozialer Probleme erkennbar
zu machen und zu fördern. Zweck der
Gesellschaft ist die Förderung des Sports
und der Jugendhilfe sowie der
Unterstützung von Personen, die infolge
ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind oder die als bedürftig im
Sinne des § 53 Nr. 2 Abgabenordnung
gelten. Die Gesellschaft hat es sich dabei
auch zur Aufgabe gemacht, den Nutzen
sportlicher Betätigungen als Instrument zur
Bewältigung sozialer Probleme erkennbar
zu machen und zu fördern. Der
Satzungszweck wird insbesondere durch
folgende Tätigkeiten verwirklicht: Die
Förderung der Jugendhilfe und des Sports
wird vornehmlich verwirklicht durch die
Organisation und Durchführung von nicht
kommerziellen Sport-, Freizeit- und
Erholungsveranstaltungen und
altersgerechten kulturellen und
insbesondere
sportlichen Veranstaltungen für Kinder und
Jugendliche, beispielsweise für solche
Kinder und Jugendliche, denen aufgrund
des sozialen Hintergrunds die nötigen
eigenen finanziellen Mittel fehlen.
Eingeschlossen ist auch die (anteilige)
Ubernahme von Reise- und
Unterbringungskosten
von Kinder und Jugendlichen sowie
Personalkosten für Betreuer und Pfleger
anlässlich von Freizeit- und
Erholungsveranstaltungen. Bei der
Durchführung der oben genannten
Veranstaltungen und Maßnahmen soll das
Medium "Sport als Mittel bei der Hilfe zur
Bewältigung
sozialer Probleme" besondere
Berücksichtigung finden. Die Gewährung
von Beihilfen zur Organisation und
Durchführung des Trainingsbetriebes und
zur Wettkampfvorbereitung. Die Gewährung
von Beihilfen für die Beschaffung von
Sportgeräten. Die Gewährung von Beihilfen
für Maßnahmen, die zur Durchführung von
sportmedizinischen Untersuchungen
erforderlich sind. Die Abhaltung von
Vorträgen und Veranstaltungen (inkl
Zurverfügungstellung von
Informationsmaterial). Die Einrichtung und
Erhaltung einer Website und/oder sonstiger
elektronischer Medien. Mittelzuwendung an
spendenbegünstigte Einrichtungen zur
unmittelbaren Förderung eines von der
Stiftung verfolgten Zwecks; Entgeltliche
Leistungserbringung ohne
Gewinnerzielungsabsicht
gegenüber anderen gemäß § 52 AO
begünstigten Körperschaften zur
Verwirklichung eines von der Stiftung
verfolgten Zweckes. Die Gesellschaft ist
selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel
der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.
Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten. Sie erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück. Die Gesellschaft darf
keine Person durch Ausgaben, die dem
Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigen.
1.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Rebensburg, Viktoria, Kreuth, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2024.
a)
13.09.2024
Wackerbauer

Historie 1

13.09.2024
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Viktoria Rebensburg
Geschäftsführer