Vink Holding GmbH, Emmerich am Rhein, Tackenweide 48, 46446 Emmerich am Rhein.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KENDRION Holding Germany GmbH am 01.12.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Vink Holding GmbH, Emmerich am Rhein, Tackenweide 48, 46446 Emmerich am Rhein.Vink Holding GmbH, Emmerich am Rhein, Tackenweide 48, 46446 Emmerich am Rhein. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KENDRION Holding Germany GmbH am 01.12.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Vink Holding GmbH, Emmerich am Rhein, Tackenweide 48, 46446 Emmerich am Rhein.Geschäftsanschrift: Tackenweide 48, 46446 Emmerich am Rhein. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.11.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.11.2009 mit der KENDRION Holding Germany GmbH mit Sitz in Emmerich am Rhein (Amtsgericht Kleve HRB 3161) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.