Vinzenz Pallotti gGmbH, Friedberg, Vinzenz-Pallotti-Straße 14, 86316 Friedberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Brühl, Steffen Eric Joachim, Limburg a.d. Lahn, * ‒.‒.‒‒.
Vinzenz Pallotti gGmbH, Friedberg, Vinzenz-Pallotti-Straße 14, 86316 Friedberg. Bestellt: Geschäftsführer: Schneiders, Rainer, Friedberg, * ‒.‒.‒‒; einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Vinzenz Pallotti gGmbH, Friedberg, Vinzenz-Pallotti-Straße 14, 86316 Friedberg.Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2009 hat die Änderung der §§ 3 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Selbstlosigkeit und Vermögensbindung) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Vinzenz-Pallotti-Straße 14, 86316 Friedberg. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Förderung gemeinnütziger religiöser Zwecke, insbesondere durch folgende Aufgaben: Erteilung von katholischem Religionsunterricht möglichst an allen Schulen, an denen er zugelassen ist; Sorge für die Erziehung von Jugendlichen nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches, insbesondere den Vorschriften über die Jugendhilfe, wie z.B. Internatsunterbringung, ambulante Jugendhilfemaßnahmen; Sorge für die Erziehung von geistig Behinderten; Herausgabe und Verbreitung eigener christlich-religiöser Bücher und Schriften; Förderung der Mission, insbesondere durch Wahrnehmung der in dieser Satzung genannten Aufgaben in den ausländischen Missionsgebieten, aber auch durch den Betrieb und die Unterhaltung eigener Missionsmuseen; Durchführung von Exerzitien und Einkehrtagen und anderer Veranstaltungen zur religiösen Besinnung oder Weiterbildung; Durchführung religiöser Informationsveranstaltungen, Seminare und Workshops, soweit hierzu die interessierte Fachöffentlichkeit Zutritt hat; Unterhaltung von eigenen fachwissenschaftlichen Bibliotheken, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen; Durchführung von und Mitwirkung an belehrenden und informierenden Veranstaltungen sonstiger Art, einschließlich der Unterbringung und Verköstigung der Teilnehmer, wenn und insoweit an diesen Veranstaltungen die interessierte Allgemeinheit Zutritt hat; Durchführung der Ausländerseelsorge; 2. Förderung wissenschaftlich gemeinnütziger Zwecke, insbesondere durch Betrieb und die Unterhaltung eines pastoral-theologischen Institutes, Betrieb und Unterhaltung eigener philosophisch-theologischen Hochschulen, Betrieb und Unterhaltung eines pflegewissenschaftlichen Institutes und anderer wissenschaftlicher Institute; eigene gemeinnützige, mit eigenen Mitteln oder Zuschüssen finanzierte Forschungsvorhaben, deren Ergebnisse unmittelbar dem Wohle der Allgemeinheit dienen und die der wissenschaftlichen Fachwelt zur Verfügung gestellt werden sollen; Förderung der gemeinnützigen wissenschaftlichen Diskussion in der Fachwelt, unter anderem durch entgeltliche und unentgeltliche Herausgabe von eigenen Fachpublikationen und durch eigene entsprechende Diskussionsbeiträge in Fachorganen von wissenschaftlichen und von religiösen Dritteinrichtungen, wenn und insoweit diese der Allgemeinheit zur Verfügung stehen; Durchführung von und inhaltliche Mitwirkung an gemeinnützigen wissenschaftlichen Seminaren, Symposien und sonstigen Veranstaltungen, zu denen die interessierte Allgemeinheit Zutritt hat; Anregung, Unterstützung und Förderung von wissenschaftlichen Forschungsarbeiten von Studenten, Doktoranden, Postdoktoranden und anderen Fachkräften, soweit dies der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dient bzw. diese Arbeiten unmittelbar der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden; gemeinnützige Kooperation mit Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet von unentgeltlichen Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit solchen, die dem Zweck der Provinz entsprechen oder diesen fördern; Förderung des internationalen gemeinnützigen Wissenschaftsaustauschs mit Universitäten und sonstigen wissenschaftlichen privaten und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen im In- und Ausland auf dem Gebiet der katholischen Religion, der Philosophie, der Theologie und verwandter Wissenschaften; Betreiben von und Mitwirkung an Öffentlichkeitsarbeit, mit der die interessierte Allgemeinheit über die wissenschaftlichen Ergebnisse unterrichtet wird, sowie die Koordination der wissenschaftlichen gemeinnützigen Aktivitäten auf den vorstehend genannten religiös-wissenschaftlichen Gebieten zum Wohle der Allgemeinheit und im Interesse einer Verstärkung des wissenschaftlichen Gedankenaustausches; 3. Förderung der Mildtätigkeit im Sinne des § 53 AO, insbesondere durch selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe Anderer angewiesen sind oder/und durch selbstlose Unterstützung von Personen, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage im Sinne des § 53 Ziffer 2 AO befinden, insbesondere durch Armenspeisungen, Obdachlosenunterbringung, Pflege bedürftiger Alten und Jugendlichen, psychologische und seelsorgerische Betreuung, finanzielle Unterstützung bei wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit im Sinne des § 53 AO; 4. Förderung der Altenhilfe, insbesondere durch Betrieb von Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, Erholungsheimen und Mahlzeitendiensten, wenn sie im besonderen Maße den in § 53 AO genannten Personen dienen; 5. Förderung der Jugendhilfe und Jugendpflege auf gemeinnützigen Gebieten, insbesondere durch Betrieb von eigenen Kindergärten, Kinder-, Jugendheimen, Schullandheimen und Jugendherbergen sowie Hilfen und Unterstützungen, die sich auf Förderung der Erziehung in der Familie beziehen, wie z.B. Mutter und Vater in besonderen Notfällen zu ermöglichen, die eigene Schul- und Berufsausbildung abzuschließen, und/oder ihnen zu helfen, sich der Betreuung des Kindes widmen zu können; Hilfen und Unterstützungen, die dazu dienen, besonders bedürftige Personen zu einer eigenverantwortlichen und selbständigen Lebensweise zu befähigen, insbesondere durch Aufnahme in Heimen oder betreuten Wohnformen, Erziehungsberatung, Betrieb und Unterhaltung von eigenen Tageseinrichtungen für Kinder und pflegebedürftige Personen im Sinne des § 53 AO und § 66 Abs. 3 AO; 6. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe, insbesondere durch Betrieb von eigenen Schulen, wie z.B. Gymnasien, Real-, Haupt- und Sonderschulen sowie anderen Bildungseinrichtungen, soweit sie der Allgemeinheit unmittelbar zur Verfügung stehen; Durchführung von Vortragsveranstaltungen, Kursen, Seminaren und Workshops sowie anderen belehrenden Veranstaltungen; Betrieb und Unterhaltung eines eigenen gemeinnützigen Studentenwerkes wie z.B. Betrieb und Unterhaltung eines Studentenheimes; 7. Förderung und Unterstützung von Langzeitarbeitslosen oder anderer schwer in das Arbeitsleben integrierbarer Personen, die sich in einer besonderen Notlage im Sinne des § 53 AO befinden, z.B. Behinderten, insbesondere Betrieb und Unterhaltung von eigenen Lehrwerkstätten und Durchführung sonstiger qualifizierender Tätigkeit, betreuender Maßnahmen auf beschäftigungs- und arbeitstherapeutischem Gebiet. 8. Förderung der Herz-Jesu-Provinz der Pallottiner, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Friedberg durch Mittelbeschaffung für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung durch die Herz-Jesu-Provinz der Pallottiner, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Friedberg gemäß § 58 Nr. 1 Abgabenordnung. Die Unterstützung der Herz-Jesu-Provinz der Pallottiner, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Friedberg erfolgt zweckgebunden für die Verwirklichung folgender steuerbegünstigter Zwecke: Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Ausbildung von Geistlichen, Abhaltung von Gottesdiensten, Mission.
Vinzenz Pallotti gGmbH, Friedberg (Vinzenz-Pallotti-Straße 14, 86316 Friedberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2005. Gegenstand des Unternehmens: 1. Förderung gemeinnütziger religiöser Zwecke, insbesondere durch folgende Aufgaben: Erteilung von katholischem Religionsunterricht möglichst an allen Schulen, an denen er zugelassen ist; Sorge für die Erziehung von Jugendlichen nach den Vorschriften desSozialgesetzbuches, insbesondere den Vorschriften über die Jugendhilfe, wie z.B. Internatsunterbringung, ambulante Jugendhilfemaßnahmen; Sorge für die Erziehung von geistig Behinderten; Herausgabe und Verbreitung eigener christlich-religiöser Bücher undSchriften; Förderung der Mission, insbesondere durch Wahrnehmung der in dieser Satzung genannten Aufgaben in den ausländischen Missionsgebieten, aber auch durch den Betrieb und die Unterhaltung eigener Missionsmuseen; Durchführung von Exerzitien und Einkehrtagen und anderer Veranstaltungen zur religiösen Besinnung oder Weiterbildung; Durchführung religiöser Informationsveranstaltungen, Seminare und Workshops, soweit hierzu die interessierte Fachöffentlichkeit Zutritt hat; Unterhaltung von eigenen fachwissenschaftlichen Bibliotheken, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen; Durchführung von und Mitwirkung an belehrenden und informierenden Veranstaltungen sonstiger Art, einschließlich der Unterbringung und Verköstigung der Teilnehmer, wenn und insoweit an diesen Veranstaltungen die interessierte Allgemeinheit Zutritt hat; Durchführung der Ausländerseelsorge. 2. Förderung wissenschaftlich gemeinnütziger Zwecke, insbesondere durch: Betrieb und Unterhaltung eines pastoral-theologischen Institutes; Betrieb und Unterhaltung eigener philosophisch-theologischen Hochschulen; Betrieb und Unterhaltung eines pflegewissenschaftlichen Institutes und anderer wissenschaftlicher Institute; eigene gemeinnützige, mit eigenen Mitteln oder Zuschüssen finanzierte Forschungsvorhaben, deren Ergebnisse unmittelbar dem Wohle der Allgemeinheit dienen und die der wissenschaftlichen Fachwelt zur Verfügung gestellt werden sollen; Förderung der gemeinnützigen wissenschaftlichen Diskussion in der Fachwelt, unter anderem durchentgeltliche und unentgeltliche Herausgabe von eigenen Fachpublikationen und durch eigene entsprechende Diskussionsbeiträge in Fachorganen von wissenschaftlichen und von religiösen Dritteinrichtungen, wenn und insoweit diese der Allgemeinheit zur Verfügung stehen; Durchführung von und inhaltliche Mitwirkung an gemeinnützigen wissenschaftlichen Seminaren, Symposien und sonstigen Veranstaltungen, zu denen die interessierte Allgemeinheit Zutritt hat; Anregung, Unterstützung und Förderung von wissenschaftlichen Forschungsarbeiten von Studenten, Doktoranden, Postdoktoranden und anderen Fachkräften, soweit dies der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dient bzw. diese Arbeiten unmittelbar der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden; gemeinnützige Kooperation mit Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet von unentgeltlichen Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit solchen, die dem Zweck der Provinz entsprechen oder diesen fördern; Förderung des internationalen gemeinnützigen Wissenschaftsaustauschs mit Universitäten und sonstigen wissenschaftlichen privaten und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen im In- und Ausland auf dem Gebiet der katholischen Religion, der Philosophie, Theologie und verwandter Wissenschaften; Betreiben von und Mitwirkung an Öffentlichkeitsarbeit, mit der die interessierte Allgemeinheit über die wissenschaftlichen Ergebnisse unterrichtet wird, sowie die Koordination der wissenschaftlichen gemeinnützigen Aktivitäten auf den vorstehend genannten religös-wissenschaftlichen Gebieten zum Wohle der Allgemeinheit und im Interesse einer Verstärkung des wissenschaftlichen Gedankenaustausches. 3. Förderung der Mildtätigkeit im Sinne des § 53 AO, insbesondere durch selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe Anderer angewiesen sind oder/und durch selbstlose Unterstützung von Personen, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage im Sinne des § 53 Ziffer 2 AO befinden, insbesonderedurch Armenspeisungen, Obdachlosenunterbringung, Pflege bedürftiger Alten und Jugendlichen, psychologische und seelsorgerische Betreuung, finanzielle Unterstützung bei wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit im Sinne des § 53 AO. 4. Förderung der Altenhilfe, insbesondere durch den Betrieb von Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, Erholungsheimen und Mahlzeitendiensten, wenn sie im besonderen Maße den in § 53 AO genannten Personen dienen. 5. Förderung der Jugendhilfe und Jugendpflege auf gemeinnützigen Gebieten, insbesondere durch den Betrieb von eigenen Kindergärten, Kinder-, Jugendheimen, Schullandheimen und Jugendherbergen sowie Hilfen und Unterstützungen, die sich auf Förderung der Erziehung in der Familie beziehen, wie z.B. Mutter und Vater in besonderen Notfällen zu ermöglichen, die eigene Schul- und Berufsausbildung abzuschließen, und/oder ihnen zu helfen, sich der Betreuung des Kindes widmen zu können; Hilfen und Unterstützungen, die dazu dienen, besonders bedürftige Personen zu einer eigenverantwortlichen und selbständigen Lebensweise zu befähigen, insbesondere durch Aufnahme in Heimen oder betreuten Wohnformen, Erziehungsberatung, Betrieb und Unterhaltung von eigenen Tageseinrichtungen für Kinder und pflegebedürftige Personen im Sinne des § 53AO und § 66 Abs. 3 AO. 6. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe, insbesondere durch den Betrieb von eigenen Schulen, wie z.B. Gymnasien, Real-, Haupt- und Sonderschulen sowie anderen Bildungseinrichtungen,soweit sie der Allgemeinheit unmittelbar zur Verfügung stehen; Durchführung von Vortragsveranstaltungen, Kursen, Seminaren und Workshops sowie anderen belehrenden Veranstaltungen; Betrieb und Unterhaltung eines eigenen gemeinnützingen Studentenwerkes wiez.B. Betrieb und Unterhaltung eines Studentenheimes. 7. Förderung und Unterstützung von Langzeitarbeitslosen oder anderen schwer in das Arbeitsleben integrierbarer Personen, die sich in einer besonderen Notlage im Sinne des § 53 AO befinden, z.B. Behinderten, insbesondere Betrieb und Unterhaltung von eigenen Lehrwerkstätten und Durchführung sonstiger qualifizierender Tätigkeit, betreuender Maßnahmen auf beschäftigungs- und arbeitstherapeutischem Gebiet. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brühl, Steffen Eric Joachim, Limburg a.d. Lahn, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.