5 |
c)
Nach Änderung:
1. Gegenstand des Unternehmens ist die
Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2
Nr. 4 AO) und der Erziehung (§ 52 Abs. 2
Nr. 7 AO).
Diese Zwecke werden insbesondere durch
das Betreiben einer oder mehrerer
Kinder- oder Jugendhilfeeinrichtungen, der
(sozial-) pädagogischen Förderung
von Kindern einschließlich Betreuung,
Erziehung, Bildung und Versorgung
sowie pädagogischer Maßnahmen und
Veranstaltungen verwirklicht. Somit erfüllt
die Gesellschaft auch die
satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben
der
Caritas der Katholischen Kirche im
Verbandsgebiet.
Zur Erfüllung dieser Zwecke kann sich die
Vinzenz gGmbH auch anderer
Organisationen,
Gruppen und Einrichtungen bedienen.
2. Die Zwecke der Gesellschaft werden
darüber hinaus verwirklicht durch das
planmäßige Zusammenwirken der
Gesellschaft mit dem gemeinnützigen St.
Vinzenz e. V. mit Sitz in Bochum,
eingetragen im Vereinsregister des
Amtsgerichts
Bochum unter VR Nr. 814 sowie der
Vinzelino gGmbH mit Sitz in Bochum,
eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Bochum unter HRB
19940, die mit einer entsprechenden
inhaltlichen Ausrichtung und einem
qualitativ
gleichwertigen Anspruch zum Ziel haben,
sozial benachteiligte und individuell
beeinträchtigte Menschen durch
pädagogische- und psychosoziale
Betreuung,
Beratung und sonstige Hilfestellungen bei
der Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben durch den Betrieb einer
Jugendhilfeeinrichtung selbstlos zu
unterstützen.
Die Kooperation umfasst sowohl
a) die Anmietung von Räumlichkeiten
einschließlich der Inanspruchnahme
von Hausmeistertätigkeiten,
b) den wechselseitigen Austausch und die
Gestellung von Personal,
c) die wechselseitige Fort- und
Weiterbildung von Personal,
d) die Inanspruchnahme von
VerwaItungsdienstIeistungen in Form von
Buchführungs-
und Lohnabrechnungsarbeiten sowie
e) die Inanspruchnahme von Unterstützung
im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit
sowie beim Einwerben von
SpendengeIdern/Fundraising.
3. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte
betreiben, die zur Erreichung dieses
Zweckes geeignet erscheinen bzw.
geeignet sind, den Gegenstand des
Unternehmens
zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an
ähnlichen Unternehmen
beteiligen oder solche erwerben bzw.
begründen und deren Geschäftsführung
übernehmen, Wenn die Unternehmen
ebenfalls ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke verfolgen.
4. Die gemeinnützige Gesellschaft verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts,
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden. Die
Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten. Gesellschafter erhalten
vorbehaltlich der nachfolgenden
Ziffer 5 bei ihrem Ausscheiden oder bei
Auflösung der Gesellschaft oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht
mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile
und den gemeinen Wert etwaiger von ihnen
geleisteter Sacheinlagen zurück.
Eine Verzinsung auf erbrachte Einlagen
und auf den Wert von Sacheinlagen
erfolgt nicht. Durch Ausgaben, die dem
Gegenstand und Zweck des Unternehmens
fremd sind oder durch unangemessen hohe
Vergütungen darf
niemand begünstigt werden. Die
Gesellschaft kann ihre Zwecke selbst oder
durch Hilfspersonen verwirklichen.
5. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei
Wegfall gemeinnütziger Zwecke fällt
das GeseIIschaftsvermögen, soweit es die
eingezahlten Kapitalanteile der
Gesellschafter
und den gemeinen Wert der von den
Gesellschaffern geleisteten
Sacheinlagen übersteigt, an den St.
Vinzenz e. V, der es ausschließlich und
unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu
verwenden hat. |
|
|
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Wiemeler, Katrin, Herne, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma, Sitz,
Geschäftsjahr, Verbandsmitgliedschaft), 2 (Gegenstand) und
weiter die vollständige Neufassung beschlossen. |
a)
17.05.2024
Wackerbeck |
4 |
|
|
|
|
b)
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt
des übertragenden Rechtsträgers am 13.10.2023 wirksam
geworden. |
a)
20.10.2023
Wackerbeck |
3 |
|
|
|
|
b)
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und
Übernahmevertrages vom 17.08.2023 sowie der
Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung
vom 17.08.2023 und der Vertreterversammlung des
übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2023 Teile des
Vermögens der St.Vinzenz e.Vm mit Sitz in Bochum
(Amtsgericht Bochum, VR 814) als Gesamtheit im Wege der
Umwandlung durch Ausgliederung übernommen.
Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem
Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. |
a)
29.09.2023
Wackerbeck |
2 |
|
25.100,00
EUR |
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die
Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 Euro zum Zwecke
der Verschmelzung mit dem St.Vinzenz e.V. mit Sitz in
Bochum, Amtsgericht Bochum, VR 814 beschlossen. |
a)
29.09.2023
Wackerbeck |
1 |
a)
Vinzenz gGmbH
b)
Bochum
Geschäftsanschrift:
Imbuschplatz 11, 44787 Bochum
c)
1. Gegenstand des Unternehmens ist die
Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr.
4 AO) und der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7
AO).
Diese Zwecke werden insbesondere
verwirklicht durch das Betreiben einer oder
mehrerer Kinder- oder
Jugendhilfeeinrichtungen, der (sozial-)
pädagogischen Förderung von Kindern
einschließlich Betreuung, Erziehung,
Bildung und Versorgung sowie
pädagogischer Maßnahmen und
Veranstaltungen.
Zur Erfüllung dieses Zwecks kann sich die
Vinzenz gGmbH auch anderer
Organisationen, Gruppen und
Einrichtungen bedienen.
2. Die Zwecke der Gesellschaft werden
darüber hinaus verwirklicht durch das
planmäßige Zusammenwirken der
Gesellschaft mit dem gemeinnützigen St.
Vinzenz e. V. mit Sitz in Bochum,
eingetragen im Vereinsregister des
Amtsgerichts Bochum unter VR Nr. 814
sowie der Vinzelino gGmbH mit Sitz in
Bochum, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Bochum unter HRB
19940, die mit einer entsprechenden
inhaltlichen Ausrichtung und einem
qualitativ gleichwertigen Anspruch zum Ziel
haben, sozial benachteiligte und individuell
beeinträchtigte Menschen durch
pädagogische- und psychosoziale
Betreuung, Beratung und sonstige
Hilfestellungen bei der Teilhabe am ge-
sellschaftlichen Leben durch den Betrieb
einer Jugendhilfeeinrichtung selbstlos zu
unterstützen.
Die Kooperation umfasst sowohl
a) die Anmietung von Räumlichkeiten
einschließlich der Inanspruchnahme von
Hausmeistertätigkeiten,
b) den wechselseitigen Austausch und die
Gestellung von Personal,
c) die wechselseitige Fort- und
Weiterbildung von Personal,
d) die Inanspruchnahme von
Verwaltungsdienstleistungen in Form von
Buchführungs- und
Lohnabrechnungsarbeiten sowie
e) die Inanspruchnahme von Unterstützung
im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sowie
beim Einwerben von
Spendengeldern/Fundraising
3. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte
betreiben, die zur Erreichung dieses
Zweckes geeignet erscheinen bzw.
geeignet sind, den Gegenstand des
Unternehmens zu fördern. Die Gesellschaft
kann sich an ähnlichen Unternehmen
beteiligen oder solche erwerben bzw.
begründen und deren Geschäfts-führung
übernehmen, wenn die Unternehmen
ebenfalls ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke verfolgen.
4. Die gemeinnützige Gesellschaft verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten. Gesellschafter erhalten
vorbehaltlich der nachfolgenden Ziffer 5 bei
ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert etwaiger von ihnen
geleisteter Sacheinlagen zurück. Eine
Verzinsung auf erbrachte Einlagen und auf
den Wert von Sacheinlagen erfolgt nicht.
Durch Ausgaben, die dem Gegenstand und
Zweck des Unternehmens fremd sind oder
durch unangemessen hohe Vergütungen
darf niemand begünstigt werden. Die
Gesellschaft kann ihre Zwecke selbst oder
durch Hilfspersonen verwirklichen.
5. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei
Wegfall gemeinnütziger Zwecke fällt das
Gesellschaftsvermögen, soweit es die
eingezahlten Kapitalanteile der
Gesellschafter und den gemeinen Wert der
von den Gesellschaftern geleiste-ten
Sacheinlagen übersteigt, an den St.
Vinzenz e. V, der es ausschließlich und
unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu
verwenden hat. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Funke, Petra, Dortmund, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Krause, Daniel, Sprockhövel, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hildebrand, Jan, Sprockhövel, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.04.2023 |
a)
03.08.2023
Wackerbeck |