VR 24427 B: Violence Prevention Network e.V., Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Mitgliederversammlung vom 10.07.2020 hat die formwechselnde Umwandlung des Vereins in die Violence Prevention Network gGmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 221974 B) beschlossen. Die formwechselnde Umwandlung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung der neuen Rechtsform in das für diese maßgebliche Register (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 221974 B) wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 221974 B: Violence Prevention Network gGmbH, Berlin, Alt-Reinickendorf 25, 13407 Berlin. Firma: Violence Prevention Network gGmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Alt-Reinickendorf 25, 13407 Berlin; Gegenstand: 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und der Kriminalprävention, insbesondere im Bereich Prävention von Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und politischem sowie religiös begründetem Extremismus. Die Gesellschaft tritt dabei auch für eine Verbesserung der Lebens- und Lernsituationen für gewaltbereite und extremistisch orientierte bzw. gefährdete junge Menschen ln Zwangskontexten (Heimaufenthalt, Haftsituation) durch eine Verbreiterung der Verfahrenskenntnisse ein. Die Gesellschaft wirkt damit einer Verfestigung von Gewaltverhalten und extremistisohen Einstellungen entgegen. 2. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: die Entwicklung und Anwendung von Verfahren der (sozial-pädagogischen Prävention in Jugendmilieus und bei jungen Menschen mit erhöhter Gewaltlatenz, ethnisch motiviertem Rassismus, Ethnozentrismus, Gruppenressentiments sowie politischem wie auch religiös begründetem Extremismus die Entwicklung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen unterschiedlicher Formate (Workshops, Seminare, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Fachtagungen etc). ln Bezug auf junge Menschen heißt dies z.B. die Entwicklung und Durchführung von Gruppentrainingsprogrammen und für die Zielgruppe unentgeltliche Beratungen oder Einzelcoachingmaßnahmen mit den folgenden Zielsetzungen, Schwerpunkten und Ansätzen: mit jungen Menschen zu arbeiten, die zu regressiven, ethnozentristischen, antisemitischen und fremdenfeindlichen Weltbildern neigen sowie die Bereitschaft zu Aggressionen gegen ethnisch, kulturell und sozial Fremde zeigen (Zielgruppe), Modelle sozialer Integration für diese Jugendliche - im Bündnis mit anderen Hilfesystemen - zu entwickeln und aufzubauen (Integration), ihre individuellen Entwicklungspfade und Lebenswege zu bearbeiten und dabei den Wechselwirkungen psychischer, kultureller und sozialer Faktoren Rechnung zu tragen (Biografie), emotionales, kognitives, soziales und politisches Lernen - im Sinne einer allgemeinen Persönlichkeitsbildung - bei ihnen zu fördern (Soziales Lernen), interkulturelle Konflikte, in denen sie verstrickt sind, zu bearbeiten (Begegnung), friedvolle Möglichkeiten für ldentifikationen und Dialoge jenseits extremistischer Mythologien, Ideologien und Haltungen zu schaffen (Alltag), Formen und Methoden politischer Bildung zielgruppengerecht weiter zu entwickeln und Engagement für Demokratie lernen und die Tugenden einer Bürgergesellschaft zu wecken (politische Bildung), sich mit dominanzgeprägten und geschlechtsabhängigen Gewalteinstellungen zu befassen (geschlechtsbezogene Arbeit), Modelle für die pädagogische Arbeit mit Gleichaltrigengruppen zu entwickeln, die sich im Besonderen der Tendenzen zur Ausbildung normativer Einstellungen und destruktiv-aggressiver Aktionstendenzen annehmen (Peer-group-Erziehung), die Kompetenzen des nahen sozialen Umfeldes junger Menschen durch Beratungs- und Coachingformate zu stärken. ln Bezug auf Institutionen, Kooperationen und Bündnisse heißt dies z.B. die Entwicklung und Durchführung vcn Workshops, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und institutionellen Beratungen mit folgenden Zielsetzungen und Schwerpunkten: Förderung von pädagogischen Maßnahmen in Institutionen mit der beschriebenen Zielgruppe von jungen Menschen, Unterstützung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen Trägern politischer Bildung und Praxis der Präventionsarbeit, Förderung von interdisziplinären Kooperationsstrukturen, Bereitstellung von Expertise z.B. in Form von Publikationen oder Referenten, Förderung des internationalen Austauschs bezogen auf pädagogische Arbeit mit gewaltbereiten wie auch extremistisch orientierten bzw. gefährdeten jungen Menschen sowie bezogen auf Maßnahmen innerhalb des Strafvollzuges zur Erarbeitung von gemeinsamen Standards, Förderung der Erforschung z.B. der Rückfallgefährdung bei jungen Menschen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke irn Sinne der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Korn, Judy, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Geschäftsführer: 2. Mücke, Thomas, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura: 1. Paul, Melanie, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.07.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Violence Prevention Network e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, VR 24427 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 10.07.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.