HRB 178686 B: Vires Conferre Interim Management GmbH, Berlin, Katharinenstraße 12, 10711 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Katharinenstraße 12, 10711 Berlin
HRB 178686 B: Vires Conferre Interim Management GmbH, Berlin, Kantstraße 44 - 45, 10625 Berlin. Firma: Vires Conferre Interim Management GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kantstraße 44 - 45, 10625 Berlin; Gegenstand: Die Vermittlung von selbständig tätigen Interim Managern (im Sinne des § 18 EStG). Bei den Interim Managern handelt es sich um hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte, die als freiberufliche Manager auf Zeit projektorientierte und in aller Regel auch zeitkritische Aufgaben bei ihren Auftraggebern übernehmen. Die Vires Conferre Interim Management GmbH ist zwischen dem Auftraggeber und dem Interim Manager stets nur vermittelnd tätig und übernimmt keine inhaltliche Verantwortung für die Projektdurchführung oder die Dauer eines Projekts. Die Vires Conferre Interim Management GmbH bietet keine Zeitarbeitslösungen an. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Richter, Uwe, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Rook, Felix, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.06.2016; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der Vires Conferre GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 111112 B) auf Grund des Spaltungsplans vom 30.06.2016 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.