HRB 201199: Virgin Web GmbH, Osnabrück, Burgmüller Straße 2, 40235 Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Plaßmann, Dieter, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Virgin Web GmbH, Osnabrück, Burgmüller Straße 2, 40235 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Zhu-Plaßmann, Wei, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
Virgin Web GmbH, Osnabrück, Kalkarer Straße 9, 40547 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Burgmüller Straße 2, 40235 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Thelemann, Astrid, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Niehaus, Theodor, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Virgin Web GmbH, Osnabrück, Kalkarer Straße 9, 40547 Düsseldorf. Geschäftsanschrift: Kalkarer Straße 9, 40547 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Hülsmann-Marstall, Elisabeth, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Thelemann, Astrid, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Dr. Zhu-Plaßmann, Wei, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Virgin Web GmbH, Osnabrück, (Rheiner Landstraße 195B, 49078 Osnabrück).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.11.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.11.2009 mit der Optimalpreis24 GmbH mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 202356) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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