HRB 6218: Virtual Identity AG, Freiburg im Breisgau, Grünwälder Straße 10-14, 79098 Freiburg im Breisgau. Die Hauptversammlung vom 18.08.2021 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 18.890,00 EUR und die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 137.816,00 EUR.
HRB 6218: Virtual Identity AG, Freiburg im Breisgau, Grünwälder Straße 10-14, 79098 Freiburg im Breisgau. Bestellt als Vorstand: Heller, Kirsten, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒; Mayer, Timo, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒; Dr. Schulz, Benedikt, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Dr. Schulz, Benedikt, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat am 19.08.2021 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 6218: Virtual Identity AG, Freiburg im Breisgau, Grünwälder Straße 10-14, 79098 Freiburg im Breisgau. Die Hauptversammlung vom 29.06.2017 hat die Einziehung von Aktien in vereinfachter Form und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Einziehung ist durchgeführt.
HRB 6218: Virtual Identity AG, Freiburg im Breisgau, Grünwälder Straße 10-14, 79098 Freiburg im Breisgau. Nicht mehr Vorstand: Möbes, Udo Otto, Lenzkirch, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6218: Virtual Identity AG, Freiburg im Breisgau, Grünwälder Straße 10-14, 79098 Freiburg im Breisgau. Die Hauptversammlung vom 21.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen), § 5 (Aktien, Dividendenvorzug und Übertragung der Aktien), § 6 (Zusammensetzung, Beschlüsse und Geschäftsordnung), § 7 (Vertretung der Gesellschaft), § 8 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Ersatzmitglieder und Amtsniederlegung), § 10 (Einberufung, Beschlussfassung), § 11 (Aufgaben des Aufsichtsrats, Bildung von Ausschüssen), § 14 (Ort, Einberufung), § 15 (Teilnahme an der Hauptversammlung), § 17 (Stimmrecht, Beschlussfähigkeit, Mehrheit, Wahlen) und § 19 (Jahresabschluss und Verwendung des Jahresüberschusses) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus mindestens einem Mitglied und höchstens fünf Mitgliedern. Ist nur ein Vorstand bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Vorstandsmitgliedern wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder sind befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten zu vertreten (§ 181 BGB, 2. Alternative).
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