HRB 16694: Virtual SIM UG (haftungsbeschränkt), Kaarst, Rose-Ausländer-Straße 4, 41564 Kaarst. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 16694: Virtual SIM UG (haftungsbeschränkt), Kaarst, Rose-Ausländer-Straße 4, 41564 Kaarst. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
Virtual SIM UG (haftungsbeschränkt), Kaarst, Rose-Ausländer-Straße 4, 41564 Kaarst. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10. April 2012. Geschäftsanschrift: Rose-Ausländer-Straße 4, 41564 Kaarst. Gegenstand: Unternehmensberatung, insbesondere die Entwicklung und Durchsetzung von Beratungsstrategien (Beratungs-Tools) in Industrie, Handwerk und Handel, die Aufstellung von Statistiken, das Marketing, die Marktforschung und -analyse, Personalberatung, Werbung, Aus- und Fortbildung, Meinungsforschung, Veranstaltung von Seminaren, Telekommunikation, Internetdienste, insbesondere der Betrieb von Netzwerken zur Übertragung von Daten, Bildern und Sprache sowie Offline- und Online-Multimediadienste, Intranetdienste, Telematikdienste, Datenbankdienste sowie entgeltliche Informationsdienste, Projektierung einschließlich Planung und Entwicklung, Installation, Wartung sowie der Betrieb der vorgenannten Waren/Dienstleistungen, die Entwicklung, Erstellung und Wartung von Datenverarbeitungsprogrammen für den Betrieb der vorgenannten Netzwerke. Außerdem auch der Import, Vertrieb und Export von Luxusgütern aller Art, insbesondere von Kraftfahrzeugen, Schmuck und Uhren. Stammkapital: 100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Zimmermann, Sascha, Kaarst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.