HRB 111730:Vision Academy GmbH, Erfurt, Konrad-Zuse-Str. 15, 99099 Erfurt.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.04.2015 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der VISION & CONTROL GmbH mit dem Sitz in Suhl (Amtsgericht Jena HRB 300789) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 111730:Vision Academy GmbH, Erfurt, Konrad-Zuse-Str. 15, 99099 Erfurt.Der Beherrschungsvertrag Gewinnabführungsvertrag vom 18.12.2001 mit Änderung vom 29.08.2002 mit der GVC Beteiligungs-GmbH mit dem Sitz in Bad Berka (Amtsgericht Jena HRB 111674) ist durch Aufhebung zum 31.12.2014 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Vision Academy GmbH, Erfurt, Konrad-Zuse-Str. 15, 99099 Erfurt.Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Konrad-Zuse-Str. 15, 99099 Erfurt. Die Vision Projekt GmbH mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 113724) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.02.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vision Academy GmbH, Weimar (Konrad-Zuse-Str. 15, 99099 Erfurt). Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz) und 9 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Erfurt. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.