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Vision Breakthrough gGmbH, Radolfzell (HRB 724519)

Firmendaten

Anschrift
Fritz-Reichle-Ring 6 a
78315 Radolfzell
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2021
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 724519
Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Vision Breakthrough gGmbH aus Radolfzell ist im Handelsregister Freiburg unter der Nummer HRB 724519 verzeichnet. Nach der Gründung am 08.06.2021 hat die Vision Breakthrough gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der AO (Abgabenordnung). Die Gesellschaft widmet sich dem gemeinnützigen Zweck (§ 52 Absatz 2 AO) der Förderung von Religion, der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe, der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke und dem mildtätigen Zweck (§ 53 Ziffer 2 AO) der Armutsbekämpfung. (2) Durch finanzielle Unterstützung von Existenzgründungen im Ausland soll nachhaltig Armut und Not aller politisch, sozial bzw. wirtschaftlich benachteiligter und verarmter Bevölkerungsgruppen, insbesondere in rechtlich als Entwicklungs- bzw. Schwellenländern anerkannten Gebieten, vornehmlich in der Region Subsahara-Afrika, Südostasien und Südamerika bekämpft werden und hierdurch Zukunftsperspektiven geschaffen werden. Im Fokus der Tätigkeit im Ausland stehen die Schulung und die fortlaufende Unterstützung von politisch, sozial bzw. wirtschaftlich benachteiligten, verarmten bzw. in ihren finanziellen Mitteln eingeschränkten Personen (Kleinstunternehmern) bei ihrer Unternehmensgründung (Existenzgründung) durch Vermittlung von ökonomischem und finanziellem Fachwissen (Knowhow-Transfer) und durch die Bereitstellung von materiellen und finanziellen Ressourcen (z.B. Arbeitsmaterialien, schulische/berufliche Ausstattung) und durch die Unterstützung bei der Beschaffung von Finanzmitteln (Mikrofinanzierung). Das Bestreben ist, die berufliche und gesellschaftliche Teilhabe am Leben dieser bedürftigen Bevölkerungsgruppen durch Integration in den Wirtschaftskreislauf zu unterstützen und zu motivieren, für sich selbst und andere Verantwortung zu übernehmen und hierfür zu sensibilisieren und das bürgerschaftliche Engagements zugunsten dieser gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke zu fördern. Der Satzungszweck wird verwirklicht - im Ausland und insbesondere in rechtlich als Entwicklungs- bzw. Schwellenländern anerkannten Gebieten, wie in der Region Subsahara-Afrika, Südostasien und Südamerika - insbesondere durch Vermittlung von zeitgemäßen Ansätzen, die zum Verständnis der christlichen Religion und Lehre in unserer Gesellschaft beitragen und durch finanzielle Unterstützung, Beratung und Durchführung von christlichen Bildungs- und Kursangeboten an Schulen, Ausbildungszentren und durch außerschulische Bildungsangebote und durch Mitwirkung bei der Herstellung und Beschaffung von Schulungs- und Lehrmaterialien. Finanzielle Unterstützung, Beratung und Durchführung von Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, z.B. durch Vorträge und Seminare zu innovativen Methoden der Entwicklungszusammenarbeit nach dem Prinzip der "Hilfe zur Selbsthilfe". Finanzielle Unterstützung und Beratung und zwar auch durch Einrichtung von Geschäftsstellen bzw. Implementierungspartnern vor Ort, von politisch, sozial bzw. wirtschaftlich benachteiligten, verarmten bzw. in ihren finanziellen Mitteln eingeschränkten Existenzgründern. Die einzelne Ausgestaltung der Angebote richtet sich nach dem konkreten Bedarf und kann flexibel regelmäßig angepasst werden. (3) Der Finanzbedarf/Haushaltsmittel der Gesellschaft wird ausschließlich gedeckt durch gewährte Drittmittel, sonstige externe Zuwendungen, z.B. Spenden, Erträge aus eigener Vermögensverwaltung.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Vision Breakthrough gGmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 02.07.2021)

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Registermeldungen 1

Calendar 30.06.2021
Neueintragung

HRB 724519: Vision Breakthrough gGmbH, Radolfzell am Bodensee, Fritz-Reichle-Ring 6 A, 78315 Radolfzell am Bodensee. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2021. Geschäftsanschrift: Fritz-Reichle-Ring 6 A, 78315 Radolfzell am Bodensee. Gegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der AO (Abgabenordnung). Die Gesellschaft widmet sich dem gemeinnützigen Zweck (§ 52 Absatz 2 AO) der Förderung von Religion, der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe, der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke und dem mildtätigen Zweck (§ 53 Ziffer 2 AO) der Armutsbekämpfung. (2) Durch finanzielle Unterstützung von Existenzgründungen im Ausland soll nachhaltig Armut und Not aller politisch, sozial bzw. wirtschaftlich benachteiligter und verarmter Bevölkerungsgruppen, insbesondere in rechtlich als Entwicklungs- bzw. Schwellenländern anerkannten Gebieten, vornehmlich in der Region Subsahara-Afrika, Südostasien und Südamerika bekämpft werden und hierdurch Zukunftsperspektiven geschaffen werden. Im Fokus der Tätigkeit im Ausland stehen die Schulung und die fortlaufende Unterstützung von politisch, sozial bzw. wirtschaftlich benachteiligten, verarmten bzw. in ihren finanziellen Mitteln eingeschränkten Personen (Kleinstunternehmern) bei ihrer Unternehmensgründung (Existenzgründung) durch Vermittlung von ökonomischem und finanziellem Fachwissen (Knowhow-Transfer) und durch die Bereitstellung von materiellen und finanziellen Ressourcen (z.B. Arbeitsmaterialien, schulische/berufliche Ausstattung) und durch die Unterstützung bei der Beschaffung von Finanzmitteln (Mikrofinanzierung). Das Bestreben ist, die berufliche und gesellschaftliche Teilhabe am Leben dieser bedürftigen Bevölkerungsgruppen durch Integration in den Wirtschaftskreislauf zu unterstützen und zu motivieren, für sich selbst und andere Verantwortung zu übernehmen und hierfür zu sensibilisieren und das bürgerschaftliche Engagements zugunsten dieser gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke zu fördern. Der Satzungszweck wird verwirklicht - im Ausland und insbesondere in rechtlich als Entwicklungs- bzw. Schwellenländern anerkannten Gebieten, wie in der Region Subsahara-Afrika, Südostasien und Südamerika - insbesondere durch Vermittlung von zeitgemäßen Ansätzen, die zum Verständnis der christlichen Religion und Lehre in unserer Gesellschaft beitragen und durch finanzielle Unterstützung, Beratung und Durchführung von christlichen Bildungs- und Kursangeboten an Schulen, Ausbildungszentren und durch außerschulische Bildungsangebote und durch Mitwirkung bei der Herstellung und Beschaffung von Schulungs- und Lehrmaterialien. Finanzielle Unterstützung, Beratung und Durchführung von Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, z.B. durch Vorträge und Seminare zu innovativen Methoden der Entwicklungszusammenarbeit nach dem Prinzip der "Hilfe zur Selbsthilfe". Finanzielle Unterstützung und Beratung und zwar auch durch Einrichtung von Geschäftsstellen bzw. Implementierungspartnern vor Ort, von politisch, sozial bzw. wirtschaftlich benachteiligten, verarmten bzw. in ihren finanziellen Mitteln eingeschränkten Existenzgründern. Die einzelne Ausgestaltung der Angebote richtet sich nach dem konkreten Bedarf und kann flexibel regelmäßig angepasst werden. (3) Der Finanzbedarf/Haushaltsmittel der Gesellschaft wird ausschließlich gedeckt durch gewährte Drittmittel, sonstige externe Zuwendungen, z.B. Spenden, Erträge aus eigener Vermögensverwaltung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Vollmer, Stefano Nicola Sabino, Orsingen-Nenzingen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 1

30.06.2021
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Stefano Nicola Sabino Vollmer
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 30.06.2021