HRA 113811: Vision Nord Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Weidestraße 126, 22083 Hamburg. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: RN REVISION NORD Verwaltungs GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 114702). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Das Handelsgeschäft ist von dem alleinigen Gesellschafter WPG Revision Nord GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 85862), mit allen Aktiva und Passiva übernommen worden. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen.
HRA 113811: NOBILES Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Weidestraße 126, 22083 Hamburg. Neue Firma: Vision Nord Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG.
NOBILES Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Weidestraße 126, 22083 Hamburg. (die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, einschließlich Treuhandtätigkeit ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Weidestraße 126, 22083 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: RN REVISION NORD Verwaltungs GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg (AG Hamburg HRB 114702). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der NOBILES Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 35511) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.09.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.