HRA 23835: Vivacon Development GmbH & Co. KG, Köln, Agrippinawerft 30, 50678 Köln. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen.
Vivacon Development GmbH & Co. KG, Köln, Im Zollhafen 2-4, 50678 Köln. Geschäftsanschrift nunmehr: Agrippinawerft 30, 50678 Köln. Prokura erloschen: Voigt, Manuela, Köln, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit dem weiteren Prokuristen Marcus Kegel, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen und mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Schwarzer, Andreas, Reichshof, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit dem weiteren Prokuristen Andreas Schwarzer, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen und mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Kegel, Marcus, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒.
Vivacon Development GmbH & Co. KG, Köln, Im Zollhafen 2-4, 50678 Köln.Prokura erloschen: Meyer, Marco, Köln, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Voigt, Manuela, Köln, * ‒.‒.‒‒.
Vivacon Development GmbH & Co. KG, Köln, Im Zollhafen 2-4, 50678 Köln.Prokura erloschen: Friedrich, Catja, Köln, * ‒.‒.‒‒.
Vivacon Development GmbH & Co. KG, Köln, Im Zollhafen 2-4, 50678 Köln.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.03.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.03.2009 mit der Vivacon Development Projektgesellschaft II. Verwaltungs GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 60078) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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