HRA 25976:Vivacon Immobilien Portfolio XI./2008 GmbH & Co. KG, Köln, Agrippinawerft 30, 50678 Köln.Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen.
Vivacon Immobilien Portfolio XI./2008 GmbH & Co. KG, Köln, Agrippinawerft 30, 50678 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.09.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.09.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.09.2010 mit der Vivacon Erwerber Portfolio XI./2008 GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 63098) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vivacon Immobilien Portfolio XI./2008 GmbH & Co. KG, Köln, Agrippinawerft 30, 50678 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.09.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.09.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.09.2010 mit der Vivacon Erwerber Portfolio XII./2008 GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 63123) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vivacon Immobilien Portfolio XI./2008 GmbH & Co. KG, Köln, Agrippinawerft 30, 50678 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.09.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.09.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.09.2010 mit der Vivacon Erwerber Portfolio XVI./2008 GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 63139) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vivacon Immobilien Portfolio XI./2008 GmbH & Co. KG, Köln, Agrippinawerft 30, 50678 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.09.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.09.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.09.2010 mit der Vivacon Erwerber Portfolio XX./2008 GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 63106) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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