Voß & Kümmel, Elektrogroßhandel und Spezialkabelvertrieb GmbH, Gotha (Pfarrstr. 8, 99867 Gotha).Die Verschmelzung wurde am 17.07.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Amtsgericht Jena HRA 100452)
Voß & Kümmel, Elektrogroßhandel und Spezialkabelvertrieb GmbH, Gotha (Pfarrstr. 8, 99867 Gotha). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Voß und Kümmel GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Gotha (Amtsgericht Jena HRA 100452) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.